Am 1. Januar 2009 trat die Novelle des sog. BKA-Gesetzes in Kraft, mit dem das BKA umfangreiche Kompetenzen zur Terror-Abwehr bekommen hat, wie heimliche die Rasterfahndungen, Online-Durchsuchungen, präventives Abhören der (internet-)Telekommunikation, Verfolgung von Verbindungsdaten und zur Ortung von Mobiltelefonen. Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) warf dem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble im Vorfeld vor, er forme das BKA zu einer “Bundes-Superpolizei” um. Das beschreibt doch recht gut den Umfang der nun legalen Maßnahmen.

Da sollte man meinen, die BKA-Superpolizisten nehmen nun die lang erwarteten, frisch geschärften Schwerter und lichten den dunklen Sumpf des Terrors mal so richtig aus.

Ähm… ja. Fast. Eine Anfrage der taz ergabt das seit Inkrafttreten des Gesetzes exakt 0 (in Worten: Null) Durchsuchungen durchgeführt und noch nicht mal welche beantragt wurden.

Die beschworene Terrorgefahr, die die innere Sicherheit der Bundesrepublik nach Aussagen aller Gutinformierten Kreise (selbstverständlich ohne Offenlegung von Quellen und Belege, diese sind natürlich Geheim) stets und ständig bedroht, scheint weiterhin ohne die neuen Methoden der Superpolizei abwehrbar zu sein.

Aber “In Zeiten der terroristischen Bedrohung halten wir die Online-Durchsuchung dennoch für ein unverzichtbares polizeiliches Instrument”, sagte der BKA-Sprecher.

Kinder im Spielzeugladen argumentatieren ähnlich , wenn Eltern darauf hinweisen, das die Berge von Spielzeug erfahrungsgemäß nach dem Auspacken ungenutzt in der Ecke rumliegen.

Warum nur schlußfolgert Fefe daraus, das es wohl doch keine Terroristen in Deutschland gibt?